Befahrungseinschränkungen Lippe:
Nach Rückbau des Wehres oberhalb Mantinghausen km 191 ist die Lippe in diesem
Bereich wieder befahrbar. Allerdings ist die Befahrung der Renaturierung in Sande aufgrund der Sperrung durch die BezReg wegen des zu niedrigen Wasserstandes bis 30.09 untersagt.
Vorankündigung zur Planung von Aktivitäten ab Sep 2025: Kurz oberhalb der Lippe Brücke Garfeln-Rebbeke km 186,8 beginnt ein neuer Bauabschnitt. Eine Sperrung ist mit Beginn der Bauarbeiten von Sep 2025-April 2026
nicht zu vermeiden, das gleiche gilt für einen zweiten Bauabschnitt ab Sep 2026.
Letzte offizielle Ausstiegsstelle ist dann wieder in Boke. Mitglieder von Kanuvereinen
dürfen allerdings zum Ausstieg das Gelände des TuS Mantinghausen benutzen.
Wir informieren zeitnah über den Beginn der Baumaßnahme und der Sperrung
Definition Luftkajaks Kreis Soest:
„Gemäß der Definition des Kanuverbandes sehe ich kein Problem bei der Nutzung eines
Luft-Kanus. Die Funktionsweise bleibt bestehen, wie bei einem herkömmlichen Kanu.
Zudem sind die Schwierigkeiten des Schlauchbootes, wie u.a. schlechte Navigierbarkeit
und erhöhtes Risiko auf Grund zu laufen hier bei sachgemäßer Benutzung nicht
gegeben! (offizielle Stellungnahme und damit Genehmigung von Luftkajaks auf dem Gebiet des Kreises Soest.)
Wichtig: gilt nicht für SUP’s, die sind weiterhin verboten